Bei einem Diebstahl des Fahrzeuges oder einem Unfall soll der Kunde die Organe der Verkehrspolizei oder der Polizei zwecks Aufnahme eines Protokolls benachrichtigen sowie die Firma unverzüglich davon in Kenntnis setzen; |
Die Vorlage eines amtlichen Protokolls befreit den Kunden von der finanziellen Verantwortung, ausgenommen die Fälle einer unrechtmäßigen Nutzung des Fahrzeuges (Drogen- und Alkoholkonsum, Nutzung des Fahrzeuges für Rennzwecke, überhöhte oder unangemessene Geschwindigkeit, Nichtberücksichtigung der Verkehrsbedingungen, Schleppen von Fahrzeugen oder Anhängern usw.); |
Bei einem Unfall des Fahrzeuges auf Verschulden des Fahrers soll die Firma nicht das Fahrzeug ersetzen. Das kann beim Vorhandensein von freien Fahrzeugen unter zusätzlich vereinbarten Bedingungen erfolgen; |
Bei einem Unfall auf Verschulden des Kunden haftet er mit der vollen Höhe der Kaution; |
Schäden und Defekte am Fahrzeug, die auf Verschulden eines von der Firma nicht bevollmächtigten Fahrers zugefügt sind, gehen vollumfänglich zulasten des Mieters. |
Bei einer Panne auf Verschulden des gemieteten Fahrzeuges, bei welcher es den Vertrag nicht ausführen kann, verpflichtet sich die Firma, dieses innerhalb von max. 24 Stunden auf eigene Rechnung in jedem Ort Bulgariens zu ersetzen; |
Bei Verlust, Vernichtung oder Diebstahl des Abschnitts, des Nummernschildes oder der Schlüssel des gemieteten Fahrzeuges soll der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro für jeden Verlust zahlen; |
Die Kleinreparaturen am gemieteten Fahrzeug, die vom Kunden mit der Kenntnis der Firma vorgenommen sind, werden nach dem Ablauf des Vertrags ausgezahlt; |
Die Reparaturen oder Verbesserungen am gemieteten Fahrzeug, die vom Kunden ohne Kenntnis der Firma vorgenommen sind, werden nicht ausgezahlt.
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